Wir machen das für Sie!

 

Auf Wunsch liefern wir Ihnen Hüpfburgen, Attraktionen und Partyzelte und kümmern uns um Auf- und Abbau, dafür berechnen wir je nach Entfernung nur eine kleine Lieferpauschale.


Hüpfburgen & Attraktionen (ohne Mietprodukt)

( Preise für Lieferung incl. Auf und Abbau )

Lieferbereich

Lieferung bis 10km

Lieferung bis 20 km

Lieferung bis 35 km

Lieferung bis 50 km

Lieferung bis 75 km

Lieferung ab 75 km

Leistungen

Inkl. Auf- & Abbau

Inkl. Auf- & Abbau

Inkl. Auf- & Abbau

Inkl. Auf- & Abbau

Inkl. Auf- & Abbau

Inkl. Auf- & Abbau

zzgl. MwSt.

46,22 €

58,82 €

84,03 €

109,24 €

134,45 €

 auf Anfrage

inkl. MwSt.

55,00 €

70,00€

100,00 €

130,00 €

160,00 €

 auf Anfrage


( Liefergebiete für Hüpfburgen & Attraktionen sind z.B. Riesa, Oschatz, Meißen, Strehla, Belgern , Mügeln, Wermsdorf, Elsterwerda und Bad Liebenwerda )


Partyzelte (ohne Mietprodukt)

( Preise für Lieferung incl. Auf und Abbau bis 25 km, ab 25km auf Anfrage! )

Festzelt

Pavillon 3m x 3m

Partyzelt 4m x 6m

Partyzelt 4m x 8m

Partyzelt 5m x 10m

Partyzelt 6m x 12m

Partyzelte größer  wie 6m x 12m

Leistungen

Inkl. Auf- & Abbau

Inkl. Auf- & Abbau

Inkl. Auf- & Abbau

Inkl. Auf- & Abbau

Inkl. Auf- & Abbau

Inkl. Auf- & Abbau

zzgl. MwSt.

37,82 €

100,84 €

117,65 €

134,45 €

159,66 €

auf Anfrage

inkl. MwSt.

45,00€

120,00 €

140,00 €

160,00 €

190,00 €

 auf Anfrage


( Liefergebiete für Partyzelte & Eventzubehör  sind z.B. Riesa, Oschatz, Meißen, Strehla, Belgern , Mügeln, Wermsdorf, Elsterwerda und Bad Liebenwerda )


Betreuung von Hüpfburgen

Für die Betreuung und Aufsicht der Hüpfburgen sind Sie zuständig. Gerne übernimmt der Party- Eventservice Gasch für 28 €/ Std. zzgl. MwSt. die Beaufsichtigung der Hüpfburgen für Sie (inkl. Haftpflichtversicherung). 


Nutzungsbedingung von Eventmodulen

  • Die Hüpfburg darf nur unter Aufsicht eines Erwachsenen genutzt werden.
  • Erwachsene dürfen wegen der hohen Punktbelastung die Hüpfburg nicht benutzen.
  • Achten Sie darauf, dass Alter und Größe der Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, vergleichbar ist.
  • Benutzen Sie die Hüpfburg in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände.
  • Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise der Hüpfburg eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts. Die Aufsichtsperson sollte früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder insbesondere Kleinere gefährden.
  • Speisen und Getränke sind in der Hüpfburg verboten.
  • Schuhe sind in der Hüpfburg verboten.
  • Hosen- und Jackentaschen sollten kontrolliert werden, damit keine spitzen oder scharfen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen führen.
  • Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Dinge müssen vor der Benutzung der Hüpfburg abgegeben werden.
  • Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden.
  • Achten sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hinein stecken. Dies gilt auch für die Stromverbindung der Gebläse.
  • Bierzeltgarnituren und Festzelte sind sorgfältig zu behandeln
  • Festzelte sind immer mit dazugehörigen Erdankern und Spannschnüren gegen Sturm und schlecht Wetterlagen zu sichern.
  • Alle Heizgeräte (z. B Heizpilze, Gebläse) und Grills dürfen nur außerhalt der Festzelte Brandsicher unter Aufsicht aufgestellt und benutzt werden.
  • Grills müssen nach Gebrauch gereinigt übergeben werden.