Mietbedingungen


  1. Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Deutschen Personalausweises oder internationalen Reisepass mit gütiger Aufenthaltserlaubnis.
  2. Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
  3. Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind in der Mängelliste aufzuführen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind.
  4. Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigungen werden Reparaturkosten oder Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt.
  5.           Werden Mietgegenstände verschmutzt zurückgegeben, so muss der Mieter anstehende Reinigungskosten übernehmen.

  6. Bei Selbstabholung und Anlieferung gelten folgende Regelungen.Der Mieter haftet für die komplette, angemietete Gegenstände in Bezug auf Feuer- und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert. Der Vermieter Party- und Eventservice Gasch übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden. Bei privater Mietung können Sach- und Personenschäden in der Regel durch den Abschluss einer entsprechenden Privathaftpflicht, mitunter auch durch eine Haushaftpflicht, abgedeckt sein. Bei Betrieben von der Betriebshaftpflichtversicherung. Veranstalter haben die Möglichkeit, eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Setzen Sie sich insoweit in Ihrem eigenen Interesse mit Ihrer Versicherung in Verbindung.
  7. Bei der Betreuung von Hüpfburgen durch den Vermieter gelten folgende Regelungen. Der Vermieter Party- und Eventservice Gasch übernimmt die Haftung an Sach- und Personenschäden die durch angemietete Gegenstände verursacht werden.
  8. Bei der Anmietung von Hüpfburgen ohne Betreuung, sind der Mieter und die jeweiligen Nutzer der Hüpfburgen durch eine nicht fahrlässige Nutzung gegen Personenschäden versichert. (Bsp. fahrlässige Nutzung, sehr viele Kinder auf einer Hüpfburg, Hüpfburgnutzung bei starken Windböen, und ohne Bodensicherung)
  9. Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritten überlassen werden. Es sei denn, dies wurde bei Vertragsschluss vereinbart.
  10. Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Nachgebühr. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter.
  11. Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
  12. Bei der Vermietung von Kinderattraktionen (Hüpfburgen etc.) übernimmt der Kunde die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen.
  13. Der Mietbetrag ist fällig bei der Anlieferung, bzw. eine Woche vor Mietbeginn per Überweißung auf das genannte Konto.
  14. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.
  15. Die Nutzungsbedingung ist Bestandteils des Vertrages.
  16. Der Mieter erkennt sich mit den aufgeführten Bedingungen dieses Vertrages einverstanden.
  17. Sollte das Wetter zum Mietdatum unbeständig sein, ist der Mietbetrag dennoch zuzahlen. Eine Kostenfreie Nachbuchung zu einem späteren Termin ist in Absprache mit dem Vermieter - Party- und Eventservice Gasch möglich.
  18. Eine Stornierung, oder der Rücktritt des geschlossenen Mietvertrages, ist bis 45 Tage vor Mietbeginn Kostenfrei für den Mieter. Nach dieser Zeit ist eine Ausfallgebühr von wöchentlich 15% des Mietpreises an den Vermieter auf die angegebene Bankverbindung zu zahlen.